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Tätigkeitsgebiete

Die Kanzlei Sant’Ana Lima Avocats ist hauptsächlich in folgenden Gebieten tätig:

  • Familienrecht und Erbrecht
  • Ausländerrecht
  • Obligationenrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verwaltungsrecht und Amtshilfe
  • Bankenrecht und Finanzrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Strafrecht
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Anerkennung ausländischer Entscheidungen
  • Zwangsvollstreckung (Betreibung, Konkurs und Arrest)
  • Datenschutzrecht
ANERKENNUNG VON SCHEIDUNGSURTEILEN IN BRASILIEN– GESETZESÄNDERUNG

Am 18. März 2016 ist eine neue Zivilprozessordnung in Brasilien in Kraft getreten.

TDiese neue Gesetzgebung vom 16. Mai 2016, die mit der Verordnung Nr. 53 des nationalen Justizrats vervollständigt wurde, führt eine wichtige Neuerung ein, was die Anerkennung von ausländischen einvernehmlichen Scheidungsurteilen in Brasilien betrifft, die als "einfache oder reine" Scheidungsurteile betrachtet werden.

In der Schweiz, handelt es sich um Scheidungsverfahren, in denen die Urteile das Einverständnis der beiden Ehegatten auf alle Aspekte der Ehebeendigung feststellen und, indem sie die Ehegatten scheiden, keine Vorschriften über die Kinderbetreuung, die Bezahlung von Unterhaltsbeitrag an den anderen Ehegatten und/oder die Kinder und die Teilung der Vermögenswerte (einschließend die Teilung der Vorsorgegelder (die "zweite Säule") enthalten.

Um in Brasilien eine Wirkung zu entfalten, müssen in der Regel alle ausländischen gerichtlichen Entscheide von dem Obersten Gerichtshof in Brasilia genehmigt werden (Exequatur).

Gemäß dieser oben erwähnten neuen Gesetzgebung, findet die Anerkennung von Scheidungsurteilen in Brasilien jetzt auf dem Verwaltungsweg statt, d.h. bei einem Notar.

Scheidungsurteile, die nicht einvernehmlich sind und die Vorschriften über die Kinderbetreuung, die Bezahlung von Unterhaltsbeitrag an den anderen Ehegatten und/oder an die Kinder und die Teilung der Vermögenswerte enthalten, werden weiter von dem Obersten Gerichtshof von Brasilia anerkannt.

Die Kanzlei Sant’Ana Lima Avocats, welche über eine lange Erfahrung in Exequatur Verfahren bei dem Obersten Gerichtshof verfügt, ist von nun ab ermächtigt dieses neue Verwaltungsverfahren durchzuführen.